In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagen. Die Terminabsagen sollten in der entsprechenden Praxis erfolgen. Gerne können Sie uns hierfür anrufen, eine E-Mail schicken oder auch auf unsere Mailbox sprechen.
Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin in Höhe von der Behandlungseinheit (ca. 30 Euro) Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.
In der Regel bekommen Sie eine SMS-Erinnerung zu Ihrem Termin, auf die Sie bitte nicht antworten sollten, denn die Antwort kommt leider nicht bei uns an.